
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marke „Muria Props“
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Marke „Muria Props“, einer Marke des Einzelunternehmens Final Quest Escape Games, Inhaberin: Franziska Dahms, An der Schmallag 14, 91126 Rednitzhembach (nachfolgend „Verkäufer“), gegenüber ihren Kunden.
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Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
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Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsschluss und Beschaffenheit von Sonderanfertigungen
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Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
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Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail ausreichend) des Verkäufers oder durch den Beginn der Produktion zustande.
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Da es sich bei den Produkten der Marke „Muria Props“ um individuelle Sonderanfertigungen und Unikate nach Kundenwünschen handelt, gibt der Verkäufer vor Produktionsbeginn die Spezifikationen (z. B. Maße, Funktionen, Rätsel-Mechaniken) zur Freigabe an den Kunden durch. Mit der schriftlichen Freigabe (per E-Mail ausreichend) durch den Kunden gelten diese Spezifikationen als verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden sind nur nach separater Absprache und gegen entsprechende Mehrvergütung möglich.
§ 3 Ausschluss von Rückgabe, Umtausch und Stornierung
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Im reinen B2B-Verkehr zwischen Unternehmern besteht kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht.
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Unabhängig davon, ob es sich um fertige Bestandsartikel (Lagerware) oder kundenspezifische Sonderanfertigungen (Unikate) handelt, ist eine ordentliche Rückgabe, ein Umtausch oder eine Stornierung des Auftrags nach Vertragsschluss bzw. nach erfolgter Produktionsfreigabe (§ 2 Abs. 3) durch den Kunden ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
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Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie anfallender Verpackungs- und Versandkosten.
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Bei internationalen Lieferungen (außerhalb Deutschlands) können zusätzliche Zölle, Steuern oder Gebühren anfallen, die vollständig vom Kunden zu tragen sind.
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Für die Bezahlung gelten – je nach Art der Bestellung – folgende Bedingungen:
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Bei fertigen Bestandsartikeln (Lagerware): Der vereinbarte Gesamtbetrag (100 %) ist sofort mit Vertragsschluss und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig (Vorkasse). Der Versand der Ware erfolgt erst nach vollständigem Geldeingang auf dem Konto des Verkäufers.
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Bei der Herstellung von Sonderanfertigungen (Unikaten): Es gilt eine Zahlungsstaffel. 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages sind als Anzahlung sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Verkäufer beginnt mit der Produktion erst nach vollständigem Geldeingang dieser Anzahlung. Die restlichen 50 % des Gesamtbetrages sind nach Fertigstellung der Ware und vor dem Versand zur Zahlung fällig. Der Versand erfolgt erst nach vollständigem Geldeingang der Restsumme.
§ 5 Lieferung, Versand und Gefahrenübergang
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Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW Incoterms nach aktuellem Stand) an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart ist.
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Die Versandkosten sowie das Transportrisiko trägt vollumfänglich der Kunde.
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Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat (Versandkauf gemäß § 447 BGB). Dies gilt auch bei internationalen Lieferungen.
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Vom Verkäufer genannte Liefertermine oder -fristen sind unverbindliche Orientierungswerte, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich als Fixtermin vereinbart. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe oder Transportstörungen verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem laufenden Vertrag im Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt).
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Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung der Ware ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet.
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung
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Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden und offensichtliche Mängel zu untersuchen (§ 377 HGB).
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Offensichtliche Mängel oder Transportschäden müssen dem Verkäufer innerhalb von 5 Werktagen nach Übergang der Ware am Bestimmungsort schriftlich (per E-Mail ausreichend) unter genauer Beschreibung und Bereitstellung von Bildmaterial angezeigt werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Erfolgt die Rüge nicht rechtzeitig, gilt die Ware als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
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Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen hat der Verkäufer das Recht, nach eigener Wahl den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Ersatzlieferung).
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Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang.
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Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Schäden, die nach dem Gefahrenübergang durch normale Abnutzung und Verschleiß (insbesondere durch die intensive Nutzung durch Spieler in Escape Rooms), unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Montage, mangelnde Wartung oder eigenmächtige Veränderungen/Reparaturen durch den Kunden oder Dritte entstehen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
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Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Verkäufers auf den Betrag des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
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Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsausfallschäden des Kunden (z. B. durch den Ausfall oder die Schließung eines Escape Rooms aufgrund eines Defekts der Ware) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 9 Urheberrechte und Geistiges Eigentum
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Alle Urheberrechte, Patente, Designrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an den vom Verkäufer unter der Marke „Muria Props“ entwickelten Konzepten, Rätsel-Mechaniken, elektronischen Schaltungen, Designs und Konstruktionen verbleiben vollumfänglich bei Final Quest Escape Games (Franziska Dahms).
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Der Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares und räumlich auf den vereinbarten Standort (den jeweiligen Escape Room) beschränktes Nutzungsrecht für den Betrieb des Props.
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Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferten Props nachzubauen, zu vervielfältigen oder Dritten zum Nachbau zur Verfügung zu stellen.
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Auch wenn es sich bei den Produkten in der Regel um Unikate handelt, behält sich der Verkäufer ausdrücklich das Recht vor, identische oder ähnliche technische Mechaniken, Rätselkonzepte, Elektronik-Layouts und Designs für andere Kunden und Escape-Room-Betreiber zu entwickeln, zu bauen und zu vertreiben.
§ 10 Schlussbestimmungen
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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers in Rednitzhembach.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, das für Rednitzhembach zuständige Gericht (Amtsgericht Schwabach bzw. Landgericht Nürnberg-Fürth).
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).

