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AGB

§ 1 - Geltung, Begriffsdefinition

Das Unternehmen Final Quest Escape Games, Pfaffenhofener Str. 11, 91126 Rednitzhembach (im Folgenden „Final Quest“ genannt), bietet interessierten Personen (im Folgenden „Kunde“ genannt) Leistungen und Produkte im Bereich Escape Games an. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend und ausschließlich das Zustandekommen des Vertrages sowie dessen Durchführung.

§ 2 - Gegenstand des Vertrages

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der angebotenen Freizeitevents. Final Quest bietet Freizeitaktivitäten für Gruppen von 2 bis 5 bzw. 6 Personen im Bereich Live Escape Games an. Das Mindestalter für den buchenden Vertragspartner beträgt 18 Jahre. Jugendlichen ab 14 Jahren ist die Teilnahme an den Spielen ohne Begleitung gestattet. Kindern im Alter von 12 und 13 Jahren ist die Teilnahme nur in Begleitung von mindestens zwei volljährigen Personen (z. B. Eltern oder Erziehungsberechtigten) gestattet, welche die Aufsichts- und Verantwortungspflicht übernehmen. Für Kinder unter 12 Jahren sind die Spiele nicht geeignet; eine Teilnahme ist vor der Buchung zwingend mit Final Quest abzusprechen.

Ziel dieser Freizeitaktivitäten ist es, gemeinsam im Team Aufgaben und Rätsel zu lösen. Die stationären Erlebnisse haben eine festgelegte Maximaldauer vonl 60 Minuten und finden in exklusiv für die Gruppe reservierten Räumen statt. Die Escape Boxen werden für einen vereinbarten Leihzeitraum überlassen. Der Kunde verpflichtet sich, die Boxen ausschließlich  auf einer geraden, stabilen Fläche zu betreiben und diese nicht zu kippen. Die Lagerung vor und nach dem Spiel muss in trockenen Innenräumen stattfinden. Spezielle Fachkenntnisse oder besondere physische Kräfte sind für die Spiele nicht erforderlich.

2.2 Die stationären Spiele starten pünktlich zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt. Bei einer Verspätung der Kundengruppe verkürzt sich die Spielzeit entsprechend um die Dauer der Verspätung, um den reibungslosen Ablauf nachfolgender Termine zu gewährleisten. Beträgt die Verspätung mehr als 20 Minuten, erlischt der Anspruch auf Durchführung des Spiels vollständig. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift der Vergütung besteht in diesen Fällen nicht.

2.3 Die Rückgabe der geliehenen Escape Boxen hat pünktlich zum vereinbarten Rückgabetermin zu erfolgen. Gibt der Kunde die Box nicht rechtzeitig zurück, ist Final Quest berechtigt, für jeden angefangenen Tag der Verspätung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des regulären Tagesmietpreises zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. nachweisbare Verdienstausfälle durch die Absage von Folgeterminen) bleiben hiervon unberührt.

 

§ 3 - Zustandekommen des Vertrages

 

3.1 Die Buchung von Escape Games (stationäre Spiele vor Ort sowie Escape Boxen zum Ausleihen) kann über das Buchungssystem auf dieser Website erfolgen. Buchungen werden unter der Voraussetzung akzeptiert, dass alle Teilnehmer diese AGB akzeptieren und in der Lage sind, den physischen und psychischen Anforderungen der jeweiligen Attraktion gerecht zu werden.

 

3.2 Über die Website final-quest.com werden Escape Games sowie Wertgutscheine für diese Freizeitaktivitäten angeboten. Die Präsentation und Bewerbung der verschiedenen Freizeitaktivitäten stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde kann zwischen den angebotenen Events wählen. Freie Termine ergeben sich dabei aus der vorgehaltenen Kalenderansicht. Mit der Bestätigung des Buttons „jetzt buchen“ meldet sich der Kunde in dem gebuchten Zeitraum verbindlich zu dem Escape Game an und gibt damit einen verbindlichen Antrag zum Vertragsschluss ab. Vor Absenden der Buchung kann der Kunde seine Eingaben jederzeit einsehen und ändern. Nach Absenden der Bestellung sendet Final Quest dem Kunden eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Der Vertrag kommt mit dieser Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung ist vom Kunden unverzüglich zu prüfen; etwaige Fehler sind Final Quest mitzuteilen. Ein ausgewählter Termin ist für 10 Minuten reserviert und wird anschließend wieder zur Buchung freigegeben, wenn die Buchung nicht abgeschlossen wird.

 

3.3 Auch bei der telefonischen Buchung kann der Kunde zwischen den angebotenen Escape Games wählen. Zur Buchung muss der Kunde telefonisch die erforderlichen Angaben mitteilen und akzeptiert die geltenden AGB. Nach der telefonischen Buchung sendet Final Quest dem Kunden eine Buchungsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Buchung des Kunden und seine persönlichen Daten nochmals aufgeführt sind. Der Vertrag kommt mit dieser Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung ist vom Kunden unverzüglich zu prüfen, etwaige Fehler sind Final Quest mitzuteilen.

 

3.4 Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag zustande mit: Final Quest Escape Games, Inhaberin Franziska Dahms, Pfaffenhofener Str. 11, 91126 Rednitzhembach.

§ 4 - Verbindlichkeit der Buchung, Umbuchung und Sonderslots

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4.1 Jede Buchung ist verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der gebuchten Spiele. Dem Kunden steht für die gebuchten Termine gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen bei Absage oder Nichterscheinen des Kunden ist daher ausgeschlossen.

 

4.2 Final Quest gewährt dem Kunden jedoch ein vertragliches Umbuchungsrecht unter folgenden Bedingungen:
a) Reguläre Buchungen können bis zu 72 Stunden vor dem gebuchten Termin auf einen anderen freien Termin umgebucht oder in einen Wertgutschein umgetauscht werden.
b) Für Teamevents mit mehreren gebuchten Slots (gleichzeitig oder nacheinander) sowie für Buchungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten (Sonderslots) verlängert sich diese Frist auf 7 Tage vor dem Termin.
Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Umbuchung oder ein Umtausch in einen Gutschein ausgeschlossen, unabhängig von den Gründen des Nichterscheinens des Kunden. Der Vergütungsanspruch von Final Quest bleibt in voller Höhe bestehen.

 

4.3 Sonderslots: Außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind Reservierungen auf Anfrage möglich (frühestens ab 14:00 Uhr und ab einer Gruppengröße von vier Personen), sofern ausreichend Personal verfügbar ist. Für Sonderslots wird eine einmalige Aufwandspauschale in Höhe von 50,00 EUR erhoben, unabhängig von der Anzahl der gebuchten Spiele. Im Falle einer fristgerechten Umbuchung gemäß Absatz 2 durch den Kunden wird die Pauschale für den neuen Termin erneut fällig; die bereits gezahlte Pauschale für den ursprünglichen Termin wird nicht erstattet.

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§ 5 - Vergütung, Zahlungsmodalitäten

 

5.1 Die Vergütung der stationären Live Escape Games richtet sich nach der Größe der Gruppe. Die Vergütung der mobilen Escape Boxen besteht aus einem Festpreis. Die jeweilige Höhe der Vergütung ist im Bestellprozess ersichtlich und versteht sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Der fällige Betrag wird mit dem Zugang der Buchungsbestätigung fällig und ist im Rahmen der Online-Buchung über die angebotenen Zahlungsmethoden zu entrichten.

 

5.3 Verringert sich die Gruppengröße bei den stationären Live Escape Games gegenüber der ursprünglichen Buchung, wird der zu viel gezahlte Differenzbetrag in Form eines Wertgutscheins erstattet.

5.4 Erhöht sich die Gruppengröße gegenüber der ursprünglichen Buchung, ist der entsprechende Differenzbetrag vor Spielbeginn vor Ort in bar oder per EC-Karte nachzuzahlen. Eine Aufstockung der Personenanzahl ist nur im Rahmen der maximal zulässigen Kapazität des jeweiligen Spielraums möglich.

§ 6 - Gutscheine

6.1 Gekaufte Gutscheine können ausschließlich für Leistungen von Final Quest eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder von Restguthaben ist ausgeschlossen.

6.2 Für die Gültigkeit der Gutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen von drei Jahren ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Gutschein erworben wurde (§§ 195, 199 BGB).

§ 7 - Haftung von Final Quest Escape Games

7.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist die Haftung von Final Quest für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

7.2 Final Quest haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn Final Quest durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten ist, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn Final Quest eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehört insbesondere die Pflicht zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung.

 

7.3 Final Quest haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Garderobe, Wertgegenständen oder Kleidung der Kunden, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Final Quest. Eine Obhutspflicht für eingebrachte Gegenstände wird nicht übernommen.

7.4 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Räumlichkeiten technische Einrichtungen (z. B. Magnete, Flackerlicht/Stroboskopeffekte) sowie Naturprodukte aufweisen können, die medizinische Symptome oder allergische Reaktionen (z. B. bei Epilepsie oder Allergien) auslösen können. Kunden mit entsprechenden gesundheitlichen Vorerkrankungen nutzen die Räumlichkeiten auf eigene Verantwortung; die Haftung von Final Quest richtet sich auch in diesen Fällen ausschließlich nach den Absätzen 1 und 2 dieses Paragrafen.

§ 8 - Beschädigung und Haftung des Kunden

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, Einrichtungen, das Inventar der Spielräume sowie die ausgeliehenen Escape Boxen für die Dauer der Nutzung bzw. des Leihzeitraums pfleglich und schonend zu behandeln. Etwaige durch den Kunden und Dritte verursachte Schäden sind vom Kunden zu begleichen, sofern Final Quest nicht aus Kulanz darauf verzichtet. Fehlende Gegenstände hat der Kunde umgehend nachzuliefern oder deren Neuanschaffungskosten zu bezahlen. 

 

8.2 Im Falle von Beschädigungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen (unabhängig davon, ob diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden), hat der Kunde die tatsächlichen Reparaturkosten bzw. die Kosten für die Wiederherstellung oder Neuanschaffung der beschädigten Elemente zu tragen.

 

8.3 Wird eine ausgeliehene Escape Box gar nicht zurückgegeben oder befindet sie sich bei der Rückgabe in einem Zustand, der einer Zerstörung gleichkommt, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 2.500,00 EUR. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Final Quest bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

8.4 Gibt der Kunde die Escape Box unvollständig zurück, ist er verpflichtet, die fehlenden Gegenstände unverzüglich nach Entdeckung zurückzugeben. Sollten Gegenstände dauerhaft verloren sein oder nicht rechtzeitig zurückgegeben werden können, hat der Kunde die Kosten für die Neubeschaffung bzw. Wiederherstellung zu tragen. Darüber hinaus haftet der Kunde für nachweisbare Verdienstausfälle (z. B. durch Absage oder Verschiebung von Folgeterminen), die Final Quest durch das Fehlen dieser Gegenstände entstehen.

 

8.5 Final Quest behält sich bei jedweder schuldhaften Beschädigung oder Unterschlagung zivilrechtliche Schritte sowie bei vorsätzlichem Handeln eine strafrechtliche Verfolgung vor.

§ 9 - Hinweise zum Datenschutz

9.1 Final Quest erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden (wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG).

9.2 Die Datenverarbeitung erfolgt streng zweckgebunden und soweit dies für die Begründung, Durchführung, Erfüllung und Abrechnung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Zur Zahlungs- und Buchungsabwicklung arbeitet Final Quest mit dem externen Ticket- und Buchungssystemanbieter WOIZZER AG (QuinBook) zusammen.

 

9.3 Ergänzende Informationen über die Art, den Umfang, den Ort und den Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die Betroffenenrechte des Kunden (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerruf) befinden sich in der separaten Datenschutzerklärung von Final Quest, die jederzeit auf der Website unter DATENSCHUTZERKLÄRUNG einsehbar ist.

§ 10 - Verbotenes Verhalten des Kunden

10.1 Alle Veranstaltungen in den Spiel-Räumen von Final Quest sowie die Spiele selbst (Escape Rooms, Escape Boxen) gehören zu den geschützten Werken gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz. Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film-, Video- oder Audiomitschnitten in den Spiel-Räumen bzw. der Escape Boxen während oder nach des Spiels ist aus urheberrechtlichen Gründen für Kunden verboten. Inhalte und Lösungen der Spiele dürfen Dritten ebenfalls in keiner Form offenbart werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Verbote wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von Final Quest festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 5.000,00 im Einzelfall.

 

10.2 Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in die Rätselräume genommen werden. Der Einsatz optischer Zeigegeräte (Laserpointer) oder Taschenlampen ist ebenfalls untersagt. Diese Geräte müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.​ Im Interesse einer störungsfreien Veranstaltung ist Final Quest berechtigt, den Nutzer eines der vorgenannten Geräte zur unverzüglichen Außerbetriebsetzung des Gerätes oder den Kunden zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern. Sollte ein Mobiltelefon aus speziellen Gründen während des Spiels mitgeführt werden müssen, ist dies vorher mit dem Personal abzusprechen.

10.3 Das Mitführen von eigenen Speisen und Getränken sowie deren Verzehr ist im gesamten Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Ausnahmen (wie verschließbare Wasserflaschen oder Süßigkeiten für Diabetiker) sind vorab vom Personal genehmigen zu lassen.

10.4 Das Rauchen ist in allen Bereichen des Veranstaltungsortes strikt untersagt. Dieses Verbot gilt vollumfänglich auch für die Nutzung von E-Zigaretten, Vapes, Tabakerhitzern, Shishas sowie sämtlichen anderen Arten von Vaporisatoren und Verdampfern.

 

10.5 Der Konsum von Alkohol oder Drogen ist in allen Bereichen des Veranstaltungsortes strikt untersagt. Final Quest ist berechtigt, Kunden den Zutritt zum Veranstaltungsort oder die Teilnahme an den Spielen (insbesondere bei physisch fordernden Spielräumen mit Kletterelementen, Hängebrücken oder ähnlichen Aufbauten) zu verweigern oder das Spiel vorzeitig abzubrechen, wenn:
a) der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht,
b) die sichere Teilnahme des Kunden aufgrund von Beeinträchtigungen (z. B. Alkoholisierung, körperliche Einschränkungen) zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer Teilnehmer nicht gewährleistet werden kann, oder
c) Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Kunde den Spielablauf, die Sicherheit der technischen Anlagen oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stört oder andere Besucher belästigt.

Macht Final Quest von diesem Ausschlussrecht Gebrauch, besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung der Vergütung, Schadensersatz oder kostenfreie Umbuchung.

 

10.6 Tiere sind am Veranstaltungsort leider nicht gestattet.

 

 

§ 11 - Hausverweis und Hausverbot

Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen ist Final Quest berechtigt, das Spiel ohne Kostenerstattung abzubrechen und den/die jeweiligen Besucher des Hauses zu verweisen. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte ist Final Quest berechtigt, im Falle erheblicher oder wiederholter Störung und bei Verstößen gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein zeitlich beschränktes oder dauerhaftes Hausverbot zu erteilen.

 

 

§ 12 - Gebotenes Verhalten des Kunden

12.1 Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer des Aufenthaltes im Veranstaltungsort einer sorgfältigen und schonenden Benutzung des Hauses, insbesondere der Einrichtung und des Inventars der Spielräume sowie der ausgeliehenen Escape Boxen. Details zu Beschädigung und Haftung s. § 8.

 

12.2 Gegenstände aller Art, welche im Veranstaltungsort außerhalb der Spielräume gefunden werden sowie Gegenstände, die in den Spielräumen gefunden werden und nicht teil der Spiele sind, sind beim Personal abzugeben.

12.3 Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Final Quest Mitarbeiter Folge zu leisten, sich an die ausgelegten Spielregeln zu halten und Störungen des Betriebsablaufes, gleich welcher Art, zu unterlassen.

12.4 Die Teilnehmer können ein Spiel jederzeit einzeln oder gemeinsam abbrechen, indem sie dies dem Spielleiter laut und deutlich mitteilen. Der Spielleiter wird die betroffenen Personen dann aus dem Spiel abholen. Ein Anspruch auf Erstattung der Vergütung entsteht dadurch nicht.

 

§ 13 - Videoüberwachung während der Durchführung der Freizeitaktivitäten

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er von den Spielleitern während der Durchführung der Freizeitaktivitäten über einen Bildschirm beobachtet wird. Dies dient der Sicherheit der Kunden und ermöglicht zudem einen reibungslosen Spielablauf. Die Aufnahmen werden nicht gespeichert. Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass Überwachungskameras im Eingangsbereich installiert sind. Durch die Überwachungskameras sollen von dem Unternehmen sowie den Mitarbeitern Gefahren abgewendet werden, die dadurch entstehen können, dass sich Unbefugte Zutritt zu den Standorten gewähren. Die Videoüberwachung soll insbesondere der Diebstahlprävention sowie dem Schutz der Mitarbeiter dienen.

§ 14 - Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung

14.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

14.2 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Sitz von Final Quest ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

14.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter europa.eu finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Final Quest nicht verpflichtet und nicht bereit.

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