
coming
soon
AGB
1. Geltung, Begriffsdefinition
Das Unternehmen Final Quest Escape Games, Pfaffenhofener Str. 11, 91126 Rednitzhembach (im Folgenden "Final Quest" genannt), bietet interessierten Personen (im Folgenden „Kunde“ genannt) Leistungen und Produkte im Bereich Escape Games an. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend und ausschließlich das Zustandekommen des Vertrages sowie dessen Durchführung.
2. Gegenstand des Vertrages
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der angebotenen Freizeitevents. Final Quest bietet Freizeitaktivitäten für Gruppen von 2 bis 6 Personen im Bereich Live Escape Games an. Das Mindestalter für buchende Kunden ist 16 Jahre. Kinder zwischen 14 und 17 Jahren benötigen eine volljährige Begleitperson, die die Verantwortung und Haftung übernimmt. Für unter 14-Jährige sind die Spiele nicht zu empfehlen. Wollen Eltern dennoch jüngere Kinder zu einem Spiel mitbringen, ist das vor der Buchung mit Final Quest abzusprechen.
Ziel dieser Freizeitaktivitäten ist es, gemeinsam im Team Aufgaben und Rätsel zu lösen. Die Erlebnisse haben eine festgelegte Maximaldauer, die im Rahmen der Buchung mitgeteilt wird. Der Spielort ist im Falle von Live Escape Games ein eigens zu diesem Zweck eingerichteter Raum, den man als Gruppe exklusiv für sich buchen kann. Die Escape Boxen können ausgeliehen und an jedem beliebigen Ort gespielt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Box immer trocken und auf einer gerade Fläche steht und nicht gekippt wird. Zum Lösen der Rätsel sind keine speziellen Fachkenntnisse oder besondere physische Eigenschaften (z.B. Größe oder Kraft) nötig, gefragt sind lediglich Spaß am Lösen von Rätseln und Teamwork. Bei Bedarf erhält die Gruppe gezielte Hilfestellung durch den Spielleiter.
2.2 Das Freizeitevent startet pünktlich zu dem auf der Buchungsbestätigung genannten Startzeitpunkt und -Ort. Bei verspätetem Erscheinen kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht und das Event nicht durchgeführt werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Vergütung besteht nicht.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Die Anmeldung zum Spiel kann über das Buchungssystem auf dieser Website erfolgen. Buchungen werden unter der Voraussetzung akzeptiert, dass alle Teilnehmer in der Lage sind, den physischen und psychischen Anforderungen der Attraktion gerecht zu werden.
3.2 Über die Website www.final-quest.com werden Escape Games sowie Wertgutscheine für diese Freizeitaktivitäten angeboten. Die Präsentation und Bewerbung der verschiedenen Freizeitaktivitäten stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde kann zwischen den angebotenen Events wählen. Freie Termine ergeben sich dabei aus der vorgehaltenen Kalenderansicht. Mit der Bestätigung des Buttons „jetzt buchen“ meldet sich der Kunde in dem gebuchten Zeitraum verbindlich zu dem Spiel an und gibt damit einen verbindlichen Antrag zum Vertragsschuss ab. Für die Buchung des Events erfragt Final Quest zunächst Daten wie Name, E-Mailadresse, Wohnadresse und Telefonnummer des Kunden. Vor Absenden der Buchung kann der Kunde seine Eingaben jederzeit einsehen und ändern. Die AGB (Nutzungsbedingungen) kann der Kunde über seinen Browser ausdrucken und speichern. Nach Absenden der Bestellung sendet Final Quest dem Kunden eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Der Vertrag kommt mit dieser Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung ist vom Kunden unverzüglich zu prüfen; etwaige Fehler sind Final Quest mitzuteilen. Für den Fall, dass der Kunde einen Gutschein bestellt hat, wird ihm in der Buchungsbestätigungs-E-Mail der Gutschein-Code mitgeteilt. Dieser berechtigt den Kunden oder eine Person, der der Kunde den Wertgutschein weiterreicht, den Gutscheinbetrag bei der Buchung am Standort für das Spiel als Zahlungsmittel zu nutzen. Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Mouse und Browser-Funktionen (z.B. „Zurück“-Button des Browsers) berichtigt werden. Ein ausgewählter Termin ist für 10 Minuten reserviert und wird anschließend wieder zur Buchung freigegeben, wenn die Buchung nicht abgeschlossen wird.
3.3 Auch bei der telefonischen Buchung kann der Kunde zwischen den angebotenen Events wählen. Zur Buchung muss der Kunde telefonisch die erforderlichen Angaben mitteilen und akzeptiert die geltenden AGB. Nach der telefonischen Buchung sendet Final Quest dem Kunden eine Buchungsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Buchung des Kunden und seine persönlichen Daten nochmals aufgeführt sind. Der Vertrag kommt mit dieser Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung ist vom Kunden unverzüglich zu prüfen, etwaige Fehler sind Final Quest mitzuteilen.
3.4 Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag zustande mit: Final Quest Escape Games, Franziska Dahms, Pfaffenhofener Str. 11, 91126 Rednitzhembach.
4. Stornierung, Nichterscheinen, Änderung der Buchung, Rückerstattungen
Jede Buchung ist verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der gebuchten Spiele. Dem Kunden steht für die gebuchten Termine gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu. Somit ist auch eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen ausgeschlossen. Eine Buchung kann jedoch bis zu 48 Stunden vor dem gebuchten Termin auf einen anderen freien Termin umgebucht oder der bezahlte Betrag in einen Gutschein eingetauscht werden. Für Teamevents mit mehreren gebuchten Slots (gleichzeitig oder nacheinander) sowie Buchungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten verlängert sich diese Frist auf 7 Tage. Nach Ablauf der genannten Fristen hat der Kunde keinerlei Ansprüche auf Umbuchung, unabhängig davon, ob die Kunden zum gebuchten Termin erscheinen oder nicht.
5. Vergütung, Zahlungsmodalitäten
5.1 Die Vergütung der Live Escape Games richtet sich nach der Größe der Gruppe sowie der gebuchten Uhrzeit. Die Vergütung der mobilen Escape Boxen besteht aus einem Festpreis. Die jeweilige Höhe der Vergütung ist im Bestellprozess ersichtlich.
5.2 Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird auf eine Berechnung der Umsatzsteuer verzichtet. Der fällige Betrag wird mit der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Die Bezahlung ist bei der Online-Buchung vorzunehmen. Ändert sich bei Live Escape Games die Gruppengröße, wird eine entsprechende Erstattung oder Nachzahlung vor Ort in bar bzw. per EC-Karte vorgenommen.
5.3 Beim Verleih der Escape Boxen ist bei der Übergabe eine Bar-Kaution i.H.v. 100 € zu hinterlegen. Diese wird bei der Rückgabe der Box zurückgezahlt. Alternativ wird als Kaution auch ein gültiger Ausweis oder Führerschein des Kunden akzeptiert. Etwaige durch den Kunden und Dritte verursachte Schäden werden hierbei verrechnet und von der Kation abgezogen bzw. sind vor Rückgabe des Ausweises vom Kunden zu begleichen.
6. Gutscheine
Gutscheine über die Leistung eines Spiels können über die Website erworben werden. Diese Gutscheine können ausschließlich für buchbare Escape Games von Final Quest angerechnet werden. Gutscheine, bei denen ein Gegenwert in Form einer Leistung oder eines Wochentags klar bestimmt ist, gelten ausschließlich für diese bestimmte Leistung oder den Wochentag. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wurde auf eine Berechnung der Umsatzsteuer verzichtet. Gutscheine können ausschließlich zur Bezahlung eines Leistungsbezuges verwendet werden. Eine Stückelung von Gutscheinen ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Barauszahlung der Gutscheine gegen Final Quest ist ausgeschlossen. Gutscheine, welche von Final Quest ausgegeben werden, verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf von drei Jahren ab dem Ausstellungsdatum (§§ 195, 199 BGB).
7. Haftung
Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist die Haftung von Final Quest für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Final Quest haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn Final Quest durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten ist, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn Final Quest eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehört insbesondere die Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in Ziffer 2 beschrieben wird.
Final Quest haftet weder für abhanden gekommene Garderobe noch für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. Final Quest übernimmt diesbezüglich keine Obhutspflichten. Auch keine Haftung übernimmt Final Quest für Kleidungsstücke, welche bei der Durchführung der Freizeitaktivitäten beschädigt werden. Außerdem weisen wir daraufhin, dass die vorhandene Räumlichkeiten technische Einrichtungen, wie z. B. 12 V Magnete, Flackerlicht und Naturprodukte aufweisen können, welche Symptome von Erkrankungen wie z. B. Epilepsie oder Allergien auslösen können. Dafür übernimmt Final Quest keine Haftung.
8. Hinweise zu Datenschutz und Datenverarbeitung
8.1 Final Quest erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Final Quest beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden – bspw. entsprechend der etwaig vom Kunden erteilten Datennutzungserklärung (im Folgenden „DNE“) – wird Final Quest personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, speichern, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
8.2 Final Quest bzw. der autorisierte dritte Ticketverkäufer WOIZZER AG (Quinbook) sind an das zentrale Abrechnungssystem von Final Quest angeschlossen. Die erhobenen Daten werden auf dem Zentralserver von Final Quest nur entsprechend der ggf. erteilten DNE und unter strikter Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen gespeichert.
8.3 Der Kunde hat bezüglich der personenbezogenen und nutzungsspezifischen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz gewährleisteten Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung; diese Rechte sind auszuüben durch eine Nachricht auf dem Postweg (Kontaktdaten unter Ziffer 1) oder per E-Mail an finalquest.escapegames@gmail.com
9. Verbotenes Verhalten des Kunden
9.1 Alle Veranstaltungen in den Spiel-Räumen von Final Quest sowie die Spiele selbst (Escape Rooms, Escape Boxen) gehören zu den geschützten Werken gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz. Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film-, Video- oder Audiomitschnitten in den Spiel-Räumen bzw. der Escape Boxen während oder nach des Spiels ist aus urheberrechtlichen Gründen für Kunden verboten. Inhalte und Lösungen der Spiele dürfen Dritten ebenfalls in keiner Form offenbart werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Verbote wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von Final Quest festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 5.000,00 im Einzelfall.
9.2 Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in die Rätselräume genommen werden. Der Einsatz optischer Zeigegeräte (Laserpointer) ist ebenfalls untersagt. Diese Geräte müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Im Interesse einer störungsfreien Veranstaltung ist Final Quest berechtigt, den Nutzer eines der vorgenannten Geräte zur unverzüglichen Außerbetriebsetzung des Gerätes oder den Kunden zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern. Sollte ein Mobiltelefon aus speziellen Gründen während des Spiels mitgeführt werden müssen, ist dies vorher mit dem Personal abzusprechen.
9.3 Das Mitführen von eigenen Speisen und Getränken sowie deren Verzehr ist im gesamten Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Ausnahmen sind vorab vom Personal genehmigen zu lassen.
9.4 Das Rauchen ist in allen Bereichen des Veranstaltungsortes verboten.
9.5 Der Konsum von starkem Alkohol oder Drogen ist in allen Bereichen des Veranstaltungsortes untersagt. Final Quest kann einem Kunden den Zutritt zum Veranstaltungsort verweigern, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder aus sonstigen Gründen den Vorstellungsablauf oder den Allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird. Ein Anspruch auf Erstattung der Vergütung entsteht dadurch nicht.
9.6 Tiere sind am Veranstaltungsort leider nicht gestattet.
10. Hausverweis und Hausverbot
Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen der Punkte 8. und 9. ist Final Quest berechtigt, das Spiel ohne Kostenerstattung abzubrechen und den jeweiligen Besucher des Hauses zu verweisen. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte ist Final Quest berechtigt, im Falle erheblicher oder wiederholter Störung und bei Verstößen gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein zeitlich beschränktes oder dauerhaftes Hausverbot zu erteilen.
11. Gebotenes Verhalten des Kunden
11.1 Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer des Aufenthaltes im Veranstaltungsort einer sorgfältigen und schonenden Benutzung des Hauses, insbesondere der Einrichtung und des Inventars der Spielräume sowie der ausgeliehenen Escape Boxen. Final Quest behält sich bei jedweder Beschädigung schuldhafter Art eine zivilrechtliche Verfolgung sowie bei vorsätzlicher Beschädigung darüber hinaus auch eine strafrechtliche Verfolgung vor.
11.2 Gegenstände aller Art, welche im Veranstaltungsort außerhalb der Spielräume gefunden werden sowie Gegenstände, die in den Spielräumen gefunden werden und nicht teil der Spiele sind, sind beim Personal abzugeben.
11.3 Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Final Quest Mitarbeiter Folge zu leisten, sich an die im Eingangsbereich ausgehängten Spielregeln zu halten und Störungen des Betriebsablaufes, gleich welcher Art, zu unterlassen.
11.4 Die Teilnehmer können ein Spiel jederzeit einzeln oder gemeinsam abbrechen, indem sie dies dem Spielleiter laut und deutlich mitteilen. Der Spielleiter wird die betroffenen Personen dann aus dem Spiel abholen. Ein Anspruch auf Erstattung der Vergütung entsteht dadurch nicht.
13. Videoüberwachung während der Durchführung der Freizeitaktivitäten
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er von den Spielleitern während der Durchführung der Freizeitaktivitäten über einen Bildschirm beobachtet wird. Dies dient der Sicherheit der Kunden und ermöglicht zudem einen reibungslosen Spielablauf. Die Aufnahmen werden nicht gespeichert. Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass Überwachungskameras im Eingangsbereich installiert sind. Durch die Überwachungskameras sollen von dem Unternehmen sowie den Mitarbeitern Gefahren abgewendet werden, die dadurch entstehen können, dass sich Unbefugte Zutritt zu den Standorten gewähren. Die Videoüberwachung soll insbesondere der Diebstahlprävention sowie dem Schutz der Mitarbeiter dienen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Buchung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens Final Quest.